Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dietzenbach, Januar 2020
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1
Grinin IT Consulting erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2
Grinin IT Consulting ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Grinin IT Consulting für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Grinin IT Consulting verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden wird nicht erkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.5
Grinin IT Consulting kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
2.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Grinin IT Consulting im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Grinin IT Consulting hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Grinin IT Consulting übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
2.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Grinin IT Consulting, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
2.3
Der Kunde ist verpflichtet, Grinin IT Consulting einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Grinin IT Consulting unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Grinin IT Consulting über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Grinin IT Consulting das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
3.1
Der Kunde erhält von Grinin IT Consulting für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
3.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
3.3
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Grinin IT Consulting nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
3.4
Soweit dem Kunden von Grinin IT Consulting ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Grinin IT Consulting zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Grinin IT Consulting bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
3.5
Bei zusätzlichen, kundenspezifischen, von Grinin IT Consulting ausgeführten Software-Entwicklungen erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht.
3.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 3.1 bis 3.4 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Grinin IT Consulting eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
4.1
Grinin IT Consulting ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
4.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenvertrags durch Grinin IT Consulting oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
4.3
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Grinin IT Consulting ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4.4
Werden von Dritten gegenüber Grinin IT Consulting Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 8.2 geltend gemacht, ist Grinin IT Consulting berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
4.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Grinin IT Consulting insbesondere dann vor, wenn der Kunde:
- mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 3., 7.1, 7.2, 8.1 bzw. 8.4 geregelten Pflichten verstößt,
- schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
4.6
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
4.7
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Grinin IT Consulting verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
4.8
Für den Fall, dass Grinin IT Consulting nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Grinin IT Consulting berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4.9
Domainregistrierungen werden grundsätzlich für mindestens 1 Jahr vorgenommen, in Ausnahmefällen, die speziell zu bezeichnen sind, für 2 Jahre. Domainregistrierungen verlängern sich automatisch um die angegebene Laufzeit (1 Jahr oder 2 Jahre), wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor der Ablaufzeit gekündigt werden.
5. Preise und Zahlung
5.1
Grinin IT Consulting ist berechtigt, die Entgelte für Servernutzung und Serverdienstleistungen um maximal 20% je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Grinin IT Consulting verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Grinin IT Consulting bestimmt die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Grinin IT Consulting Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
5.2
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde nach Vereinbarung zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnung wird via Email versendet und kann ggf. zusätzlich über einen einzurichtenden Kundenaccount abgefragt werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Grinin IT Consulting berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,50 zu verlangen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Grinin IT Consulting EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet Grinin IT Consulting diesen Betrag.
5.3
Der Kunde ermächtigt Grinin IT Consulting, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.
5.4
Grinin IT Consulting ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
5.5
Gegen Forderungen von Grinin IT Consulting kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Haftung, Gewährleistung
6.1
Für Schäden haftet Grinin IT Consulting nur dann, wenn Grinin IT Consulting oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Grinin IT Consulting oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Grinin IT Consulting auf den Schaden beschränkt, der für Grinin IT Consulting bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
6.2
Bei Eigenentwicklung von Software verpfichtet sich Grinin IT Consulting, selbst verursachte Softwarefehler, die innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Abnahmetermin gefunden werden, kostenfrei zu beheben.
6.3
Die Haftung von Grinin IT Consulting wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
7.1
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E -Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
7.1
Grinin IT Consulting ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 7.1 oder 8.5 unzulässig sind, ist Grinin IT Consulting berechtigt, die Internet-Präsenz zu sperren. Grinin IT Consulting wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
8. Pflichten des Kunden
8.1
Der Kunde sichert zu, dass Grinin IT Consulting von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Grinin IT Consulting jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Grinin IT Consulting binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
-Name und postalische Anschrift des Kunden,
-Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
-Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
-falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
8.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Grinin IT Consulting behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
8.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Grinin IT Consulting zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Grinin IT Consulting nutzen, haftet der Kunde gegenüber Grinin IT Consulting auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Grinin IT Consulting abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Grinin IT Consulting oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Grinin IT Consulting erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
8.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Grinin IT Consulting berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
8.5
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Grinin IT Consulting im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
8.6
Der Kunde kann gegenüber Grinin IT Consulting schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
8.7
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei Grinin IT Consulting abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von Grinin IT Consulting zur Verfügung gestellten Chat.
9. Datenschutz
9.1
Grinin IT Consulting erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
9.2
Grinin IT Consulting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
10. Schlussbestimmungen
10.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, München. Grinin IT Consulting ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Grinin IT Consulting auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
10.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.